“ Allein aufgrund der Corona-Pandemie bestehen keine Erleichterungen hinsichtlich der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Insbesondere beim Aufeinandertreffen von Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen ist erhöhte Sorgfalt geboten. Genügen Kurzarbeit und staatliche Schutzschirm-Maßnahmen nicht mehr, ...
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