Ab 1. April 2017 gilt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das der Bundesrat am 25. November gebilligt hat. Die umfangreichen Änderungen des Gesetzgebers für den Einsatz von Fremdpersonal werden Unternehmen veranlassen, bisher geltende tarifvertragliche Regelungen, Arbeits- und Überlassungsverträge zu überprüfen und die künftige Einbindung von Betr...
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