Mit Urteil vom 27. Juni 2018 (10 AZR 290/17) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Stichtagsregelung in einem Tarifvertrag, der die Rückzahlung einer Sonderzuwendung vorsah, wenn ein Arbeitnehmer bis zum 31. März des folgenden Jahres aus eigenem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Beschäftigungsverhältnis ausschied, als wirksam erachtet. Zwar greif...
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