Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch eine vielbeachtete Entscheidung im November 2018 der bisherigen nationalen Praxis zum Verfall des Urlaubs einen Riegel vorgeschoben hatte, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese europarechtlichen Vorgaben nun umsetzen. Es geht dabei um die Frage, ob das Fehlen eines Urlaubsantrages im jeweiligen Kalenderj...
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