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Pünktlich zu den Sommerferien: Zusätzliche Testpflicht für Beschäftigte in NRW
(Stand: 15. Juli 2021)
Die neue Corona-Schutzverordnung NRW sieht erstmals eine bußgeldbewehrte Testpflicht für Beschäftigte vor. Inmitten der Sommerferien stellt die NRW-Landesregierung damit Arbeitgeber vor administrative Herausforderungen. Andere Bundesländer ziehen nun nach und so führt auch Sachsen entsprechende Testpflichten ein. Ein Überblick zu der Neuregelung in NRW:
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