Die Gewährung einer betrieblichen Altersversorge, bei der sich Arbeitgeber zu Versorgungsleistungen gegenüber den Mitarbeitenden verpflichten, ist im Grundsatz freiwillig. Nicht nur bei Ausgestaltung der Zusage, sondern auch bei der Wahl des Systems bestehen für den Arbeitgeber also erhebliche Gestaltungsspielräume, wobei Mitbestimmungsre...
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