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Betriebsrenten (Teil 2) –Tarifvertragliche Entgeltumwandlungssysteme fallen nicht aus der Zeit

geld

Dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) kein rein freiwilliges Angebot ist, steht seit der Einführung des § 1a BetrAVG im Jahre 2002 fest (→Teil 1 Betriebsrenten – Ein freiwilliges Angebot der Unternehmen?). Über diesen gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch können Arbeitnehmer jährlich einen bestimmten Teil ihres...

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Betriebliche Altersversorgung: Die unterschätzte Waffe gegen den Fachkräftemangel

sparschwein

Der zunehmende Fachkräftemangel spiegelt sich in der Personalarbeit in zwei Facetten: Einerseits gilt es, die besten Köpfe für ein Unternehmen im Bewerbungsprozess zu begeistern. Hiermit ist es aber nicht getan, denn andererseits müssen die gewonnen Expertinnen und Experten auch langfristig im Unternehmen gehalten werden. Der Begriff des ...

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Die Abänderung von Versorgungszusagen durch ablösende Betriebsvereinbarungen

versorgung

Die Gewährung einer betrieblichen Altersversorge, bei der sich Arbeitgeber zu Versorgungsleistungen gegenüber den Mitarbeitenden verpflichten, ist im Grundsatz freiwillig. Nicht nur bei Ausgestaltung der Zusage, sondern auch bei der Wahl des Systems bestehen für den Arbeitgeber also erhebliche Gestaltungsspielräume, wobei Mitbestimmungsre...

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Betriebsrenten – Ein freiwilliges Angebot der Unternehmen?

betriebliche-altersvorsorge

Geschrieben von Dr. Severin Kunisch (Expertenteam Betriebliche Altersversorgung) Klassischerweise stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine freiwillige Sozialleistung der Unternehmen dar. Eine Pflicht Betriebsrentensysteme einzuführen, bestand für lange Zeit in Deutschland – abgesehen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarun...

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