Geschrieben von Dr. Herbert Hertzfeld (Expertenteam Öffentliche Arbeitgeber) Gem. Art. 33 Abs. 2 GG haben alle Deutschen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Sowohl bei Einstellung wie auch bei Beförderungen dürfen ausschließlich die genannten drei Kriterien herangezogen werden...
4144 Aufrufe