Geschrieben von Dr. Herbert Hertzfeld (Expertenteam Öffentliche Arbeitgeber) Gem. Art. 33 Abs. 2 GG haben alle Deutschen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Sowohl bei Einstellung wie auch bei Beförderungen dürfen ausschließlich die genannten drei Kriterien herangezogen werden...
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