Die Regelungen zum besonderen Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung – und diesen Gleichgestellten – im deutschen Arbeitsrecht dienen sowohl der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt als auch der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Aus diesem Grund sind bei einer Stellenbesetzung sowohl dur...
I. Worum geht es? Im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich die Vergütung der Tarifangestellten nach den Entgeltgruppen des TV-L. Die Eingruppierung in die zutreffende Entgeltgruppe erfolgt anhand einer Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dabei sind vor der Bewertung der Tätigkeit so genannte Arbeitsvorgänge zu bilde...
Im deutschen öffentlichen Dienst bestehen bekanntlich seit jeher neben Beamtenverhältnissen auch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Gem. Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Geschrieben von Dr. Herbert Hertzfeld (Expertenteam Öffent...