Mit Spannung wurde die Entscheidung des EuGH erwartet, ob die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD unter den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit fällt und wenn ja, ob die Bereichsausnahme des § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG mit europäischem Recht vereinbar ist und weiter Bestand haben kann. Geschrieben von...
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