Die Regelungen zum besonderen Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung – und diesen Gleichgestellten – im deutschen Arbeitsrecht dienen sowohl der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt als auch der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Aus diesem Grund sind bei einer Stellenbesetzung so...
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