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Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor der Kündigung: Vorsicht, Falle!

sprechblase

Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 07.03.2023, 1 Ca 322/22Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen kündigen, so sind mehrere Punkte zu beachten. Gem. § 168 SGB IX ist vor Ausspruch der Kündigung etwa grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, wobei das Erforde...

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Das Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst – sind schwerbehinderte Bewerber:innen stets zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen?

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Die Regelungen zum besonderen Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung – und diesen Gleichgestellten – im deutschen Arbeitsrecht dienen sowohl der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt als auch der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Aus diesem Grund sind bei einer Stellenbesetzung sowohl dur...

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Kein Annahmeverzugslohn eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Angebot einer vertraglich nicht geschuldeten Tätigkeit

bohrwerk

Bietet ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Verrichtung einer Tätigkeit an, die vertraglich nicht geschuldet ist und vom Arbeitgeber auch nicht durch Ausübung seines Direktionsrechts einseitig zugewiesen werden kann, löst ein solches (vom Arbeitgeber nicht angenommenes) Angebot keinen Annahmeverzug und somit keinen Vergü...

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Drohender Schadensersatz bei unterbliebener bzw. verspäteter Wiedereingliederung

Einleitung Mit Urteil vom 23. Mai 2018 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Rechtsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf stufenweise Wiedereingliederung fortgeführt und insoweit festgestellt, dass eine Vereitelung dieses Anspruchs eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers auslösen...

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