Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 07.03.2023, 1 Ca 322/22Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen kündigen, so sind mehrere Punkte zu beachten. Gem. § 168 SGB IX ist vor Ausspruch der Kündigung etwa grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, wobei das Erforde...
Die Regelungen zum besonderen Schutz von Menschen mit einer Schwerbehinderung – und diesen Gleichgestellten – im deutschen Arbeitsrecht dienen sowohl der Teilhabe schwerbehinderter Menschen an der Arbeitswelt als auch der Vermeidung von Benachteiligungen aufgrund der Schwerbehinderung. Aus diesem Grund sind bei einer Stellenbesetzung sowohl dur...
Bietet ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Verrichtung einer Tätigkeit an, die vertraglich nicht geschuldet ist und vom Arbeitgeber auch nicht durch Ausübung seines Direktionsrechts einseitig zugewiesen werden kann, löst ein solches (vom Arbeitgeber nicht angenommenes) Angebot keinen Annahmeverzug und somit keinen Vergü...
Einleitung Mit Urteil vom 23. Mai 2018 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Rechtsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf stufenweise Wiedereingliederung fortgeführt und insoweit festgestellt, dass eine Vereitelung dieses Anspruchs eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers auslösen...