Dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) kein rein freiwilliges Angebot ist, steht seit der Einführung des § 1a BetrAVG im Jahre 2002 fest (→Teil 1 Betriebsrenten – Ein freiwilliges Angebot der Unternehmen?). Über diesen gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch können Arbeitnehmer jährlich einen bestimmten Teil ihres...
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