Dr. David
Sundermann

Rechtsanwalt
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  • Richmodstraße 8, 50667 Köln
Dr. David Sundermann begann 2005 sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Nach einem Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms an der Universiteit van Tilburg (Niederlande) setzte er sein Studium an der Universität Bielefeld fort und wechselte im Jahr 2009 an die Universität zu Köln.
Nach dem Ersten Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht absolvierte Dr. David Sundermann sein Referendariat beim Oberlandesgericht Köln, u. a. mit Stationen bei der Deutschen Sporthochschule, Küttner sowie im arbeitsrechtlichen Dezernat einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Porto. Im Jahr 2016 begann er seine anwaltliche Tätigkeit als Rechtsanwalt und war bis zu seinem Einstieg bei Küttner im Jahr 2022 bei mehreren Wirtschaftskanzleien im Bereich Arbeitsrecht tätig. Berufsbegleitend promovierte Dr. David Sundermann bei Professor Dr. Martin Henssler an der Universität zu Köln zum Thema „Arbeitnehmerüberlassung beim Arbeitskampf im Entleiherbetrieb“. Dr. David Sundermann berät und vertritt Unternehmen und Führungskräfte in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der Vertragsgestaltung und der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen verfügt er über besondere Erfahrung im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungsfragen sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Recht der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Einsatz von Fremdpersonal. Darüber hinaus begleitet Dr. David Sundermann auch Unternehmenskäufe, Reorganisationen und Restrukturierungen . Er veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts.

Veröffentlichungen

Monografien, Kommentare und Handbücher

  • Arbeitnehmerüberlassung beim Arbeitskampf im Entleiherbetrieb | Nomos 08/22


Zeitungs-, Zeitschriften- und Festschriftbeiträge

  • Ausschluss eines Wiedereinstellungsanspruchs bei angemessener Abfindung - Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.7.2023 – 2 Sa 31/23 | ArbRAktuell 2023 | S. 604

  • Kommentar: Bezugnahmeklauseln auf betriebliche Versorgungszusagen als dynamische Verweisungsklauseln - Kein Flickenteppich verschiedener Versorgungsordnungen beim gleichen Arbeitgeber | BetriebsBerater 2023 | S. 2560

  • Kommentar: Anpassung von Vergütungs- und Versorgungssystemen | Betriebs Berater 2023 | S. 2304

  • Kommentar: Attestpflicht ab dem ersten Arbeitstag als mitbestimmungsrelevante Angelegenheit? | Betriebs Berater 2023 | S. 1728

  • Keine Altersdiskriminierung bei Spruch der Einigungsstelle zu Höchstbetragsregelungen in Sozialplänen | Betriebs Berater 01/2023

  • Zur Vergütung von Nachtarbeitszuschlägen: Nichts Neues aus Brüssel, aber bald Neuigkeiten aus Karlsruhe? | Betriebs Berater 01/2023

  • Wenn Mitarbeitende Urlaub hamstern | Personalführung. Das Fachmagazin für Personalverantwortliche 12/2022

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