Mehr Homeoffice, geringere Heizkosten – Arbeitsrecht in Zeiten der Energiekrise
Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 mit Maßnahmen ihrer Wahl um 15 % gegenüber dem Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre zu senken („Verordnung des Rates zur Senkung der Gasnachfrage“).
Einführung von Homeoffice kraft Weisung des Arbeitgebers?
1. Grundlagen
2. Ausnahmen in Krisenfällen?
3. Erweiterung des Weisungsrechtes durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge?
Kostentragung
Hinweis:
Beispiel:
Kommt eine gesetzliche Homeoffice-Pflicht?
Senkung der Temperaturen in Büroräumen
1. Aktuelle Vorgaben zu Raumtemperaturen
Danach gilt aktuell Folgendes für die Raumtemperaturen:
Überwiegende Körperhaltung: Sitzen
Arbeitsschwere | Raumtemperatur |
---|---|
leicht | +20 °C |
mittel | +19 °C |
schwer | - |
Überwiegende Körperhaltung: Stehen, Gehen
Arbeitsschwere | Raumtemperatur |
---|---|
leicht | +19 °C |
mittel | +17 °C |
schwer | +12 °C |
Hinweis:
Sämtliche Arbeitsschutzregeln finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
2. Was passiert, wenn die Temperaturen nicht erreicht werden?
-
arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten),
-
organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten),
-
personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung)
Beachte:
Ausblick - gemeinsame Bemühungen erforderlich
Über den Autor
Dr. Thomas Köllmann berät und vertritt bei der Sozietät Küttner seit 2018 Unternehmen, Führungskräfte und Organmitglieder in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Vertragsgestaltung, betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen, das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst sowie die Beratung im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und Themen rund um die Arbeitswelt 4.0. Er promovierte berufsbegleitend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen unter besonderer Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung. Dr. Thomas Köllmann veröffentlicht und doziert regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.