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6 Minuten Lesezeit (1101 Worte)

Corporate Social Responsibility (CSR) – Leitlinien für die Praxis

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Im vergangenen Teil unserer Blogreihe haben wir einen Überblick zu den verschiedenen Ebenen von CSR und der Bedeutung für die Praxis gegeben. Die Schnittmengen zu den zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragen bestehen vor allem im Kontext der sozialen Verantwortung von Unternehmen. Während große Konzerne aufgrund gesetzlicher Berichtspflichten ohnehin mit dem Thema befasst sind, nimmt auch die Bedeutung für kleinere und mittelständische Unternehmen kontinuierlich zu. Immer mehr Unternehmen haben bereits Umwelt-, CSR- oder Nachhaltigkeitsberichte eingeführt. Zugleich darf nicht der Fehler begangen werden, durch eine unglaubwürdige Berichterstattung in die „Greenwashing-Falle“ zu tappen und so mehr Schaden als Nutzen anzurichten. Auch müssen CSR-Themen auf rechtlich sicherer Basis eingeführt werden. Wir geben in diesem Beitrag einen Einstieg in die Prozesse, identifizieren rechtliche Fallstricke und stellen weiterführende Informationen zur Verfügung, damit CSR ein Teil der Unternehmenswirklichkeit werden kann.

Blogserie: Arbeitswelt 4.0

Unsere Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren so rasant verändert wie noch nie zuvor. Was bedeutet dies aber für die Verantwortung der Unternehmen und ihrer Entscheider?

Autoren dieses Beitrags

Dr. Thomas
Köllmann

Dr. Severin
Kunisch


I.

Wie CSR zum Erfolg wird

CSR ist kein kurzweiliges Projekt, sondern erfordert eine langfristige Strategie und eine rechtssichere Verankerung in allen Bereichen des Unternehmens. Dazu sind gewisse Prozesse zu implementieren:

1. Ausgangspunkt: Entscheidung durch die Geschäftsführung

Im Ausgangspunkt bedarf es einer klaren Positionierung der Geschäftsführung und eines ausdrücklichen Bekenntnisses zur Bedeutung von CSR. Die Geschäftsführung sollte sich dabei Gedanken über die Vorteile einer erfolgreichen CSR-Strategie und eines Nachhaltigkeitsmanagements machen (vgl. dazu unseren ersten Blogbeitrag zum Thema CSR).

2. Benennung eines CSR-Teams

Allein mit der strategischen Entscheidung ist noch kein CSR-Konzept ausgearbeitet. Neben der Benennung von CSR-Verantwortlichen darf nicht der Eindruck erweckt werden, als handele es sich lediglich um ein Thema, mit dem das Unternehmensimage verbessert werden soll und nur wenige Personen befasst sind. Daher sind neben Führungskräften auch Personen aus unterschiedlichen Hierarchieebenen aus allen Bereichen des Unternehmens in das CSR-Team einzubeziehen. Zugleich sollte klar sein, dass die Einführung einer CSR-Strategie keine kleine Extraaufgabe ist, sondern Zeit, Ressourcen und Geld kostet. Dieses Budget sollte klar definiert werden und wie andere Veränderungsprozesse sollte dies durch Kommunikation und ein Change Management begleitet werden.

3. Themen benennen und Zeitplan erstellen

Das so zusammengestellte Team sollte die Visionen ausarbeiten und Leitlinien benennen, die von der Geschäftsführung mitgetragen werden müssen. Die Themen können sich an den drei Ebenen von CSR orientieren und lassen sich auch in kleineren Bereichen realisieren. Beispiele – auch mit arbeitsrechtlichem Bezug – können etwa sein:
  • Ergänzung der wirtschaftlichen Ziele und Größen um ökologische und soziale Aspekte wie CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch pro Produkt oder pro Beschäftigten, Stärkung des gesellschaftlichen Engagements durch Beteiligung an sozialen Projekten (wirtschaftlich oder etwa durch Freistellung von einzelnen Beschäftigten)
  • Ressourcenschonung und transparente Lieferketten
  • Stärkung der Kaufkraft durch nachhaltiges Wirtschaften
  • Senkung des Krankenstandes und Erhöhung der Produktivität durch Förderung von mehr Bewegung (Angebot von Sportprogrammen, Dienstrad, gesundes Essen in der Kantine, betriebliches Gesundheitsmanagement usw.)
  • Nachhaltigkeit im Kleinen: Verwendung wiederverwendbarer Versandkartons, Recycling und Rücknahme gebrauchter Produkte usw.
  • Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, Teilzeitmodellen und Homeoffice oder mobiler Arbeit aus dem Ausland
  • Ermöglichung und Förderung von Weiterbildung auch durch Nutzung staatlicher Förderprogramme
  • Festhaltung der rechtlichen Vorgaben und sozialen und ökologischen Werte in einem Code of Conduct
  • Schulung von Beschäftigten im Bereich Umwelt und Klimaschutz und zu weiteren CSR-Themen
Insbesondere auf sozialer Ebene (Vergütungsmodelle, Arbeitszeitgestaltung, Arbeitsschutz, mobile Arbeit, Code of Conduct usw.) lassen sich viele der Themen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat angehen. Dabei ist aber eine gezielte Planung und Vorbereitung wesentlich, um rechtssichere Modelle zu gewährleisten.

4. Rechtssichere Anreize setzen und Zusammenhalt stärken

CSR erfordert insbesondere eine Begeisterung der Belegschaft für die genannten Themen (vgl. im Einzelnen unseren ersten Teil zum Thema CSR). Daher sind zusätzliche Anreize wichtig: So können in Vergütungssysteme oder Zielvorgaben Nachhaltigkeitsaspekte miteinbezogen werden (z.B. Teamerfolg als Indikator, Bonus bei Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele). Dies erfordert neben der strategischen Entscheidung auch und gerade eine arbeitsrechtlich solide Umsetzung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten etwa über Bonuszahlungen konterkarieren auch die beste CSR-Strategie. So ist es unerlässlich, den an Nachhaltigkeitszielen orientierten Bonus auf eine sichere vertragliche oder betriebliche Grundlage zu stützen. Hierbei bedarf es insbesondere der konkreten Ausformulierung bzw. Definition der Nachhaltigkeitsziele.
Wachsender Beliebtheit erfreuen sich auch Diensträder/Lastenräder, verbunden mit Anreizen, den Weg zur Arbeit auch mit dem Fahrrad zu bestreiten. Solche Anreize müssen ebenfalls rechtssicher in bestehende Arbeitsverhältnisse implementiert werden, auch wenn weniger Konfliktpotenzial als etwa bei Nachhaltigkeitsboni bestehen dürfte.
Ebenso können nicht-finanzielle Themen eine Rolle spielen: etwa die Freistellung für gesellschaftliches Engagement oder die Honorierung von CSR-Ideen von Beschäftigten (z.B. durch einen internen Nachhaltigkeitspreis).

5. Kommunikation stärken und Stakeholder einbeziehen

Stets im Blick zu behalten ist die Wirkung bestimmter Themen auf die wesentlichen Stakeholder. Das sind neben den eigenen Beschäftigten insbesondere Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, aber auch die (lokale) Politik. Die Beschäftigten können etwa über Fragebögen oder die interne Ausschreibung eines Ideenwettbewerbes eingebunden werden. Bei der Umsetzung von Konzepten sollte der Einfluss auf diese Gruppen im Blick behalten werden.

6. Der Nachhaltigkeitsbericht

Die externe Wahrnehmung am Markt kann durch einen der Öffentlichkeit zugänglichen CSR-Bericht deutlich verbessert werden. Darin können die Ziele sowie Erfolge und der Weg zu deren Erreichung festgehalten und dokumentiert werden. Für die Erstellung eines solchen Berichtes bietet der Bundesverband der Deutschen Industrie eine Zusammenfassung mit Hilfestellungen an. Auch der Deutsche Nachhaltigkeits-Kodex bietet umfassende Informationen an.

7. Erfolge festhalten und neue Wege gehen

Eine wichtige Motivation für alle Beteiligten ist das Festhalten und Dokumentieren von Erfolgen. Dies kann zum einen durch das Erreichen interner Ziele erfolgen, zum anderen aber auch durch externe Auszeichnungen. So werden in vielen Bereichen Siegel oder Zertifikate ausgestellt. Etwa das Umweltsiegel „Blauer Engel“, der ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften oder das europäische System Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) für Umweltmanagement. Eine Übersicht zu den anerkannten Siegeln und Zertifikaten finden Sie hier.

II.

Bedeutung von CSR frühzeitig erkennen und Ideen rechtssicher umsetzen

CSR ist keine Aufgabe, die kurzerhand nebenbei erledigt werden kann. Wer ein erfolgreiches Konzept etablieren will, sollte langfristig planen und insbesondere die eigene Belegschaft durch Anreize zum Mitmachen bewegen.
Eine nachhaltige und anreizbasierte Vergütungsstruktur, flexible Arbeitszeitmodelle, die Förderung von sozialem Engagement und die Einführung mobiler Arbeit können dabei wesentliche Baustein sein. Auch in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat können viele Konzepte rechtssicher umgesetzt und angeboten werden. Neben der Ausarbeitung von Ideen sollten aber stets die rechtlichen Fragen bei der Umsetzung in das Blickfeld genommen werden. Eine rechtssichere Umsetzung ist ein wesentlicher Bestandteil für nachhaltigen Erfolg.
Für sämtliche arbeitsrechtliche Themen in diesem Kontext steht Ihnen unser Team natürlich stets zur Verfügung und unterstützt Sie bei der erfolgreichen Planung, Einführung und Umsetzung von CSR-Systemen.

Küttner Blogserie Arbeitswelt 4.0

Entdecken Sie weitere Beiträge zum Thema Arbeitsrecht 4.0 in unserer Blogserie.

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