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Aktuelles zur Massenentlassungsanzeige – Stolpersteine in der Praxis

massenentlassung
Die Erstattung einer korrekten Massenentlassungsanzeige ist in der Praxis mit vielen Risiken behaftet, denen sich mit einer guten und strukturierten Vorbereitung aber durchaus begegnen lässt. Soll mit der geplanten Restrukturierung auch ein größerer Personalabbau einhergehen, sind die aus § 17 KSchG folgenden Verpflichtungen zur Anzeige ...
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Neues Risiko bei Massenentlassungsanzeigen: Unwirksamkeit bei Fehlen der Soll-Angaben

entlassung
Eine durch ein Unternehmen ausgesprochene, gemäß § 17 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anzeigepflichtige Kündigung ist unwirksam, wenn die erforderliche Massenentlassungsanzeige nicht die Soll-Vorgaben des § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG enthält. Dies gebiete eine unionsrechtskonforme Auslegung der Norm. So hat nunmehr das LAG...
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