Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 07.03.2023, 1 Ca 322/22Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen kündigen, so sind mehrere Punkte zu beachten. Gem. § 168 SGB IX ist vor Ausspruch der Kündigung etwa grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen, wobei das Erforde...
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