Massive sexuelle Belästigungen können die außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Diese Tatsache ist wenig überraschend. Oft trauen sich Betroffene jedoch nicht, ihre Erfahrungen bei den zuständigen Stellen im Unternehmen zu melden. Geschrieben von Dr. Maren Henseler (Complia...