Was im Mietrecht die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist, ist im Arbeitsrecht die sogenannte Verfall- oder Ausschlussklausel. Diese sieht vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis binnen einer Frist gegenüber der anderen Seite geltend gemacht werden müssen, weil sie sonst ersatzlos verfallen. Ausschlussklauseln sind immer wieder Gegenstand der...
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