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Aktuelles – unser Newsfeed.

Beitrag im Behördenspiegel

Schadensersatz bei Nichteinstellung im öffentlichen Dienst: Art. 33 Abs. 2 GG und DSGVO

Öffentliche Arbeitgeber sind bei Stellenbesetzungen an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden. Kommt es im Auswahlverfahren zu Fehlern, kann das unterlegene Bewerbende in bestimmten Konstellationen Schadensersatz verlangen.
Beitrag im Behördenspiegel

Verschwiegenheitspflicht im Personalrat: Drohende Sanktionen bei Verstoß

Personalratsmitglieder erhalten im Rahmen ihrer Amtstätigkeit häufig Einblick in sensible Informationen, von Personalangelegenheiten bis hin zu internen Vorgängen der Willensbildung im Gremium.
Beitrag im Behördenspiegel

Entgelttransparenzrichtlinie im öffentlichen Dienst: Pflichten, Fristen, To dos

Personalratsmitglieder erhalten im Rahmen ihrer Amtstätigkeit häufig Einblick in sensible Informationen, von Personalangelegenheiten bis hin zu internen Vorgängen der Willensbildung im Gremium. Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht soll genau diese Vertraulichkeit schützen.
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Das Jahr 2025 im arbeitsrechtlichen Rückblick

Zahlreiche Urteile haben auch im Jahr 2025 wieder bestehende Rechtsgrundsätze geschärft, neue Maßstäbe gesetzt und zentrale Weichen gestellt. Dieser Rückblick fasst fünf der wichtigsten Entscheidungen des BAG des letzten Jahres zusammen, ordnet sie ein und zeigt auf, welche Auswirkungen sich für die arbeitsrechtliche Praxis ergeben.
Aus unserem Blog

Alaaf oder Abmahnung? Wie weit geht die Narrenfreiheit zur Karnevalszeit im Arbeitsrecht?

Am 11. November hat im Rheinland erneut die fünfte Jahreszeit begonnen. Für viele Beschäftigte ist dies ein willkommener Anlass, ausgelassen zu feiern. Grundsätzlich gilt hier: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“. Wie und ob Beschäftigte Karneval feiern, geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an.
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Das Ende der 39-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst? – Der neue § 6 Abs. 1a TVöD

Am 6. April 2025 einigten sich Bund und Kommunen auf einen neuen Tarifabschluss – mit einer wichtigen Neuerung für den öffentlichen Dienst.
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Key-Takeaways aus dem Bericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) muss bekanntlich bis spätestens zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das zuständige Familienministerium (BMFSFJ) hat dazu eine Kommission aus elf Expertinnen und Experten zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie eingesetzt.
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From Coffee to Court: Wenn der Weg zur Kaffeemaschine zum Bundessozialgericht führt

Der Fall klingt kurios: Ein Ausrutscher auf dem täglichen Weg zur Kaffeemaschine endete für eine Verwaltungsfachangestellte des Finanzamtes in einem Rechtsstreit, der bis zum Bundessozialgericht nach Kassel führte.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Rückkehr ermöglichen, Risiken vermeiden

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt eine wichtige Maßnahme dar, um den Krankenstand zu reduzieren und Kündigungen zu vermeiden.
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Long Time no see – Der richtige Umgang mit Urlaubsansprüchen Langzeiterkrankter II

In unserem Blogbeitrag vom 10. Juli 2025 haben wir die Problematik rund um den richtigen Umgang mit langzeiterkrankten Arbeitnehmern dargestellt. Eine brandaktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bietet Anlass, sich mit neuen Gestaltungsspielräumen zu beschäftigen.

    Arbeits­recht innovativ gestalten.

    Wir denken groß und bodenständig bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Mit innovativen Herangehensweisen liefern wir Ihnen Antworten auf die brennenden Fragen unserer Zeit.
    Internationalisierung, Digitalisierung, Compliance, Datenschutz, Restrukturierung – so vielfältig wie Ihr Arbeitsleben ist unsere Bandbreite im Arbeitsrecht – vielfach ausgezeichnet, strategisch, interdisziplinär, treffsicher seit 1973.

    Beratung

    Sichere Entscheidungen treffen. Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich der angrenzenden Rechtsgebiete.

    Gestalten

    Frühzeitig rechtssichere Grundlagen schaffen. Die Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ist fester Bestandteil unseres Portfolios.

    Prozessführung

    Wir stehen fest an Ihrer Seite. Wir bündeln unser gesamtes Know-how, um Ihre Interessen vor Gericht erfolgreich und nachdrücklich durchzusetzen.

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    Bestens gerüstet für den Fall der Fälle. Mit unseren Trainings sind Sie auf alle Eventualitäten gut vorbereitet.

      Performance in allen Dimensionen des Arbeitsrechts.


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      Gute Beratung beginnt mit dem Verstehen. Küttner steht seit über 50 Jahren für Individualität und absolute Stringenz in der arbeitsrechtlichen Beratung.
      Mit unserem klaren Anspruch an Qualität, Wirksamkeit und Wertschöpfung zählen wir heute zu den renommiertesten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland. Die Expertise unseres Teams ist Ausdruck von tiefem Verständnis Ihrer Interessenlage, langjähriger Erfahrung und der Fähigkeit, aus Chancen Möglichkeiten zu machen.
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